Einleitung zu den Institutionen der EU

Die Europäische Union besteht aus verschiedenen Institutionen, die gemeinsam an der Gesetzgebung, Umsetzung und Durchsetzung der EU-Politiken arbeiten. Jede Institution hat spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die zur Förderung der europäischen Integration und zum Schutz der Interessen der EU-Bürgerinnen und Bürger beitragen.

Quelle: Europäische Union

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der Europäischen Union. Sie ist verantwortlich für die Einhaltung der EU-Verträge und die Umsetzung der EU-Politiken. Die Kommission besteht aus einem Kommissar pro EU-Mitgliedstaat und wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Kommission geleitet.

Quelle: Europäische Kommission

Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union, auch bekannt als Ministerrat, repräsentiert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten. Er ist zusammen mit dem Europäischen Parlament an der Gesetzgebung und der Festlegung der EU-Politiken beteiligt. Der Rat tagt in verschiedenen Konfigurationen, abhängig von den behandelten Themen.

Quelle: Rat der Europäischen Union

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist die direkt gewählte Volksvertretung der Europäischen Union. Es vertritt die Interessen der EU-Bürgerinnen und Bürger und spielt eine zentrale Rolle in der Gesetzgebung, der Haushaltskontrolle und der Überwachung der EU-Institutionen. Das Parlament setzt sich aus Abgeordneten aus allen EU-Mitgliedstaaten zusammen.

Quelle: Europäisches Parlament

Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Er gewährleistet die Einhaltung des EU-Rechts und entscheidet über Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, Unternehmen und Einzelpersonen. Der EuGH besteht aus Richterinnen und Richtern aus jedem EU-Mitgliedstaat.

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union